Weitere Infos zum Testkonzept in der Kindertagesbetreuung ab 01.09.2021

Das Bayerische Familienministerium hat die Regelungen zum Testkonzept in Kitas im aktuellen Newsletter konkretisiert. Hier die für Kitas relevanten Infos:

Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten Sie erneut kostenlose Selbsttests in den Apotheken für zwei Tests pro Woche für ihre Kinder. Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Kinder werden von Ihnen zuhause getestet. Die Testergebnisse müssen nicht dokumentiert und nicht in der Kindertageseinrichtung vorgelegt werden.

Weitere Informationen für die Familien ergeben sich aus dem hier verlinkten Elternbrief vom 18. August 2021, der auch in Englisch, Türkisch und Leichter Sprache verfügbar ist.

Aktualisierter Berechtigungsschein

Das Familienministerium hat das Muster für den sogenannten „Berechtigungsschein“ aktualisiert. Der Berechtigungsschein enthält nun den Zusatz „Einlösbar zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2021“ und ist in schwarz-weiß gehalten. Zudem befindet sich auf der Rückseite des Berechtigungsscheins eine kurze Erläuterung zum Berechtigungsschein auf Englisch, Türkisch und in Leichter Sprache.

  • Die Einrichtungsträger erhalten das aktualisierte Muster für den Berechtigungsschein zusammen mit einer Ausfüllhilfe unmittelbar von den Aufsichtsbehörden.
  • Pro Kind kann die Einrichtung ab dem 1. September 2021 insgesamt drei Berechtigungsscheine im Abstand von mindestens fünf Wochen ausgeben.
  • Mit jedem Berechtigungsschein erhalten die Familien in einer Apotheke ihrer Wahl für einen Zeitraum von jeweils fünf Wochen zehn Selbsttest-Kits für das in der Einrichtung betreute Kind.
  • Der Berechtigungsschein besteht aus zwei Teilen: Ein Teil des Berechtigungsscheins verbleibt nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an die Kita zurückgegeben werden.
  • Der zweite bzw. dritte Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste bzw. zweite Berechtigungsschein an die Kita zurückgegeben wurde. Die Rückgabe der Berechtigungsscheine aus dem vergangenen Kindergartenjahr spielt hierfür keine Rolle.

Umgang mit Krankheitssymptomen bzw. positiver Selbsttest

Bitte beachten Sie, dass die Vorgaben für Kinder mit Krankheitssymptomen unverändert fortgelten. Ein negativer Selbsttest ist bei symptomatischen oder nach Erkrankung genesenen Kindern weiterhin nicht ausreichend für die (Wieder-)Zulassung zur Betreuung (vgl. Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen)

Bei einem positiven Selbsttest Ihres Kindes sollten Sie sich und Ihre Familie sofort von anderen absondern. Ob tatsächlich eine Infektion vorliegt, kann nur durch einen PCR-Test nachgewiesen werden. Vereinbaren Sie deshalb umgehend über Ihren Hausarzt, den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Tel. 116 117 oder Ihr Gesundheitsamt einen PCR-Test.

Impfen als wirksamstes Mittel gegen das Corona-Virus

Impfungen liegen selbstverständlich weiterhin in der Entscheidung eines jeden Einzelnen, sind aber das wirksamste Mittel gegen das Coronavirus. Auch Sie als Eltern können helfen, das Virus zu stoppen, wenn Sie sich impfen lassen. Nähere Informationen, auch in verschiedenen Sprachen, finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/ich-tus-fuer/

Bitte nehmen Sie das Test- und Impfangebot für ein sicheres Miteinander in der Kindertagesbetreuung wahr. 

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
 

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