Aktuelle Infos zur Maskenpflicht in Horten

Ab kommenden Montag, den 4. Oktober 2021, entfällt an Schulen die Maskenpflicht im Unterricht.

Das Bayerische Familienministerium schreibt zur Maskenpflicht in Horten in seinem neuesten Newsletter:

"Um den Gleichklang zwischen Schule und Hort zu erhalten, kehren wir daher für die Horte zu der Regelung zurück, die bereits im Sommer bis zum 13. September 2021 galt: In den Innenräumen der Horte entfällt die Maskenpflicht für Schulkinder und Beschäftigte, die überwiegend oder ausschließlich Schulkinder betreuen, nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes, also zum Beispiel bei der Hausaufgabenbetreuung. Gleiches gilt bei sportlicher Betätigung im Hort. Selbstverständlich kann die Maske aber auch weiterhin freiwillig getragen werden. Diese Regelung ist nunmehr unabhängig von den jeweiligen Werten der 7-Tage-Inzidenz.

Auf den Begegnungsflächen (z.B. auf Fluren) besteht die Maskenpflicht fort.
 
Unter freiem Himmel besteht weiterhin keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Diese Regelung gilt ab Montag, den 4. Oktober 2021."

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