Aktuelle Regelungen zum Testkonzept in der Kitabetreuung ab 01.09.2021


Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat neue Regelungen für die Betreuung in Kindertagesstätten bekannt gegeben. Dem Newsletter des Ministeriums ist u.a. Folgendes zu entnehmen:

Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder

  • Mit unserem 425. Kita-Newsletter vom 2. Juni 2021 haben wir darüber informiert, dass die Familien über sogenannte Berechtigungsscheine kostenlose Selbsttests in den Apotheken für eine zweimal wöchentliche Testung erhalten.
  • Dieses System wird auch im neuen Kindergartenjahr fortgeführt.
  • Rechtzeitig vor Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. September 2021 werden die Einrichtungsträger bzw. für die Kindertagespflege die Träger der öffentlichen Jugendhilfe erneut ein Muster für einen Berechtigungsschein über die Aufsichtsbehörden erhalten.
  • Nähere Informationen erhalten auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen rechtzeitig vor Beginn des neuen Kindergartenjahres.
  • Zur Information der Familien finden Sie hier verlinkt auch einen Elternbrief von Familienministerin Carolina Trautner. Diesen werden Sie in Kürze auch in verschiedenen Sprachen auf unserer Homepage finden.
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