Aktuelles zum Umgang mit dem Coronavirus

In seinem aktuellen Newsletter zum aktualisierten Rahmenhygieneplan für Kindertagesbetreuung weist das Bayerische Familienministerium auf neue Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus hin:

Der Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und HPT wurde an die Neuerungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) angepasst. Er ist ab sofort auf der Homepage des Ministeriums abrufbar. Die Neuerungen in der Sache wurden überwiegend bereits im 449. Kita-Newsletter vom 23. November 2021 kommuniziert.

  • Eltern und sonstige Dritte dürfen das Gelände der Kinderbetreuungseinrichtung mit Ausnahme der Abgabe oder Abholung von Kindern nur betreten, wenn sie einen negativen Testnachweis oder Impf- bzw. Genesungsnachweis vorlegen. Der Testnachweis kann durch Vornahme eines Selbsttests unter Aufsicht in der Kinderbetreuungseinrichtung erbracht werden (vgl. Kapitel 1.1.7).
  • Schulkinder der Jahrgangsstufen 1-4 dürfen Alltagsmasken tragen, wenngleich wir auch Schulkindern das Tragen medizinischer Gesichtsmasken empfehlen (vgl. Kapitel 1.4).
  • Externe Personen (auch Eltern) sind zum Tragen einer FFP2-Maske in den Innenräumen der Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtet.
  • Die Betreuung der Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen hat aktuell zur Vermeidung von Infektionsketten in festen Gruppen zu erfolgen.

Informationen zum Impfen

Das effektivste Mittel gegen das Coronavirus ist nach wie vor die Impfung. Das Bayerische Familienministerium empfiehlt daher den Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung, den externen Kräften und insbesondere allen Eltern dringend, soweit noch nicht geschehen, das Impfangebot (ganz gleich ob Erstimpfung oder Boosterimpfung) zum Eigenschutz, zum Schutz der Kinder und der Angehörigen anzunehmen. 

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