Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Horten: Verlängerung der Regelung

Der neueste Newsletter des Bayerischen Familienministeriums informiert über die Verlängerung der Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Horten: 

"Im Gleichklang mit den Regelungen in den Schulen gibt es auch in den Horten bereits seit dem 8. November 2021 als besondere Schutzmaßnahme eine strengere Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), um Infektionen durch Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer zu verhindern (vgl. 444. Kita-Newsletter vom 4. November 2021). Diese Regelung war ursprünglich bis zum 12. November 2021 befristet, wird nun aber aufgrund der hohen Infektionszahlen vorerst verlängert. Das bedeutet konkret:

  • In den Innenräumen der Horte gilt grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer MNB unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands. Während einer Stoßlüftung der Räume kann die MNB abgenommen werden.
  • Aufgrund des Infektionsgeschehens empfehlen wir den Beschäftigten, eine MNB mit möglichst hohem Schutzfaktor (z.B. mindestens medizinische Gesichtsmaske) zu verwenden.
  • Unter freiem Himmel besteht keine Pflicht zum Tragen einer MNB.
  • Diese Regelungen gelten in Horten, für Hortgruppen in altersgeöffneten Kindertageseinrichtungen und Häusern für Kinder sowie in HPTs. Die Regelungen zur Pflicht zum Tragen einer MNB gelten demgegenüber nicht für Schulkinder in altersgeöffneten Kindertageseinrichtungen und in Häusern für Kinder und in den Kindertagespflegestellen, in denen Schulkinder gemeinsam mit Kindern anderer Altersgruppen betreut werden. Für die Schulkinder dort gilt keine Pflicht zur Tragung einer MNB.

Der Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und HPT wird diesbezüglich zeitnah angepasst."

Quelle: 446. Newsletter - Kinderbetreuung StMAS

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